Suche ein bestimmtes Lochmuster.
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Suche ein bestimmtes Lochmuster.
Hallo zusammen,
ich möchte für meine kleine Nichte einen Pullover mit Lochmuster stricken. Und zwar habe ich mal so ein Lochmuster gesehen, bei dem die Löcher in einem Dreieck angeordnet waren, also zwei Löcher nebeneinander und in der Mitte darüber noch ein Loch, und das dann halt über den Stoff verstreut. Das sah sehr niedlich aus. Leider habe ich dazu keine Anleitung. Klar ist das nicht schwierig, sich das selber aufzumalen, aber ich bin mir nicht sicher wegen der Abstände und so. Hat hier jemand rein zufällig eine Anleitung dazu?
ich möchte für meine kleine Nichte einen Pullover mit Lochmuster stricken. Und zwar habe ich mal so ein Lochmuster gesehen, bei dem die Löcher in einem Dreieck angeordnet waren, also zwei Löcher nebeneinander und in der Mitte darüber noch ein Loch, und das dann halt über den Stoff verstreut. Das sah sehr niedlich aus. Leider habe ich dazu keine Anleitung. Klar ist das nicht schwierig, sich das selber aufzumalen, aber ich bin mir nicht sicher wegen der Abstände und so. Hat hier jemand rein zufällig eine Anleitung dazu?
- Strickmaus-Gabi
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- mrsflateric1
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Nicht geklärt
Hallöchen,
da dieses Thema wirklich immer wieder in Foren, Blogs und auf privaten HP`s ganz heiß diskutiert wird und wurde, wollte ich nun eine Auskunft von Junghans haben.
Ich habe der Dame am Telefon geschildert, wie die Reaktion in diesem Beitrag auf den Copyrightshinweis ist.
Meine Aussage war: Ich habe mir ein Anleitungsheft von Junghans bestellt. Nach den Aussagen aus diesem Tread dürfte ich die Anleitungen (ich habe es nicht getan - nur mal angemerkt), in meiner Strickgruppe kopieren und weitergeben.
Daraufhin kam die Antwort, das sei gewerblich.
Da meine Strickgruppe absolut privat und keinen kommerziellen Hintergrund hat, ist es aber nicht gewerblich, was mir bestätigt wurde.
Zu der Frage, ob ich denn nun die Anleitungen kopieren dürfte, da ja absolut privat, kam die Aussage, das könne sie sich nicht vorstellen.
Immerhin würde es einen immensen Verlust für Junghans darstellen, wenn - einmal angenommen - einer das Heft kauft und die Anleitungen dann an alle privaten Mitstrickerinnen weitergibt!
Auf eine nun klärende Antwort seitens Junghans warte ich nun ganz gespannt.
Meiner Meinung nach ist es absolut!!! verboten, Anleitungen zu kopieren und weiterzugeben. Gerade in einem Forum kann man, wenn man die Userzahlen betrachtet, nicht von einem "kleinen Rahmen" reden!
Auch Moderatorinnenn sollten über solche Hinweise dankbar sein, denn immerhin soll es ein guter Rat zum Schutz der Anleitungen und auch der Moderatoren sowie den Usern sein!
Ich hoffe, keinen Unfrieden zu stiften, das läge mir sehr fern.
In diesem Sinne
da dieses Thema wirklich immer wieder in Foren, Blogs und auf privaten HP`s ganz heiß diskutiert wird und wurde, wollte ich nun eine Auskunft von Junghans haben.
Ich habe der Dame am Telefon geschildert, wie die Reaktion in diesem Beitrag auf den Copyrightshinweis ist.
Meine Aussage war: Ich habe mir ein Anleitungsheft von Junghans bestellt. Nach den Aussagen aus diesem Tread dürfte ich die Anleitungen (ich habe es nicht getan - nur mal angemerkt), in meiner Strickgruppe kopieren und weitergeben.
Daraufhin kam die Antwort, das sei gewerblich.
Da meine Strickgruppe absolut privat und keinen kommerziellen Hintergrund hat, ist es aber nicht gewerblich, was mir bestätigt wurde.
Zu der Frage, ob ich denn nun die Anleitungen kopieren dürfte, da ja absolut privat, kam die Aussage, das könne sie sich nicht vorstellen.
Immerhin würde es einen immensen Verlust für Junghans darstellen, wenn - einmal angenommen - einer das Heft kauft und die Anleitungen dann an alle privaten Mitstrickerinnen weitergibt!
Auf eine nun klärende Antwort seitens Junghans warte ich nun ganz gespannt.
Meiner Meinung nach ist es absolut!!! verboten, Anleitungen zu kopieren und weiterzugeben. Gerade in einem Forum kann man, wenn man die Userzahlen betrachtet, nicht von einem "kleinen Rahmen" reden!
Auch Moderatorinnenn sollten über solche Hinweise dankbar sein, denn immerhin soll es ein guter Rat zum Schutz der Anleitungen und auch der Moderatoren sowie den Usern sein!
Ich hoffe, keinen Unfrieden zu stiften, das läge mir sehr fern.
In diesem Sinne
Einen ganz lieben Gruß,
Ursel
Ursel
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 09.06.2007 13:39
Ich frage mich ob man hier von Naivität oder Ignoranz reden sollte (?).
Zumindest sind diese Informationen die hier gegeben sind rechtlich gesehen totaler Unsinn und/oder schlichtweg einfach verkehrt.
Es ist NICHT nur für gewerbliche Zwecke verboten Anleitungen zu kopieren, sondern allgemein.
Vielleicht sollten sich einige hier einmal informieren bevor sie solche Vermutungen, als Tatsachen veröffentlichen.
Ein kleines Beispiel:
Ich kaufe mir die "Burda" und finde dort die Anleitung für einen Poncho und mache zwei Kopien davon für den privaten Gebrauch, meine Freundin "Mario Anna" und mein Freund "Klaus Bärbel" bekjommen jeweils eine Kopie, da sie sich auch für Ponchos interessieren.
Beide sind meine privaten Freunde, ich habe keine Firma, bin nicht selbständig und berechne auch keine Gebühren für die Kopie, sebst das Porto für das zusenden der Kopien trage ich.
Ein gewerblicher Zweck ist hier also nicht zu sehen, trotzdem ist es rechtlich verboten, da hierbei Burda Einnahmen von Heftverkäufen entgehen und gegen Copyright und Lizenzbestimmungen verstossen wird.
Jedes Werk sei es von Privatpersonen oder kommerziellen untzerliegt zum einem dem "geistigem Eigentum", als auch einem unerlaubtem Schutz vor Weitergabe.
Nur wenn der Verfasser es ausdrücklich erlaubt sind Weitergaben erlaubt.
Somit sind also die Informationen, die hier und das auch noch von Moderatoren gegegeben werden schlichtweg verkehrt.
Vielleicht mal etwas informieren über Lizenzbestimmungen, Copyrights, Nutzungslizenzen, Markenrecht, Schutzrecht, Schutz geistigen Eigentums, etc.
GEGENFRAGE: Tragt ihr die Kosten wenn ich gebührenpflichtig abgemahnt werde, weil ich euerem falschen Rat gefolgt bin und eine Anleitung die nicht frei verfügbar war hier weitergegeben habe???
Zumindest sind diese Informationen die hier gegeben sind rechtlich gesehen totaler Unsinn und/oder schlichtweg einfach verkehrt.
Es ist NICHT nur für gewerbliche Zwecke verboten Anleitungen zu kopieren, sondern allgemein.
Vielleicht sollten sich einige hier einmal informieren bevor sie solche Vermutungen, als Tatsachen veröffentlichen.
Ein kleines Beispiel:
Ich kaufe mir die "Burda" und finde dort die Anleitung für einen Poncho und mache zwei Kopien davon für den privaten Gebrauch, meine Freundin "Mario Anna" und mein Freund "Klaus Bärbel" bekjommen jeweils eine Kopie, da sie sich auch für Ponchos interessieren.
Beide sind meine privaten Freunde, ich habe keine Firma, bin nicht selbständig und berechne auch keine Gebühren für die Kopie, sebst das Porto für das zusenden der Kopien trage ich.
Ein gewerblicher Zweck ist hier also nicht zu sehen, trotzdem ist es rechtlich verboten, da hierbei Burda Einnahmen von Heftverkäufen entgehen und gegen Copyright und Lizenzbestimmungen verstossen wird.
Jedes Werk sei es von Privatpersonen oder kommerziellen untzerliegt zum einem dem "geistigem Eigentum", als auch einem unerlaubtem Schutz vor Weitergabe.
Nur wenn der Verfasser es ausdrücklich erlaubt sind Weitergaben erlaubt.
Somit sind also die Informationen, die hier und das auch noch von Moderatoren gegegeben werden schlichtweg verkehrt.
Vielleicht mal etwas informieren über Lizenzbestimmungen, Copyrights, Nutzungslizenzen, Markenrecht, Schutzrecht, Schutz geistigen Eigentums, etc.
GEGENFRAGE: Tragt ihr die Kosten wenn ich gebührenpflichtig abgemahnt werde, weil ich euerem falschen Rat gefolgt bin und eine Anleitung die nicht frei verfügbar war hier weitergegeben habe???
Klare Sache: Die Regeln sind nicht eindeutig auszulegen.
Jedoch:
Pauline hat lediglich nach einem Muster und nicht nach der Anleitung für ein Strickstück gefragt!!!
Wie sie schon schrieb, könnte sie das Muster selbst einfach ausprobieren, jedoch ist sie sich nicht ganz sicher ob es mit den Abständen hinkommt.
Um diese Frage zu beantworten ist für eine sehr erfahrene Strickerin kein Buch noch ein Heftchen nötig, somit ist die Copyright-Diskussion in dieser Topic vollkommen grundlos!
Jedoch:
Pauline hat lediglich nach einem Muster und nicht nach der Anleitung für ein Strickstück gefragt!!!
Wie sie schon schrieb, könnte sie das Muster selbst einfach ausprobieren, jedoch ist sie sich nicht ganz sicher ob es mit den Abständen hinkommt.
Um diese Frage zu beantworten ist für eine sehr erfahrene Strickerin kein Buch noch ein Heftchen nötig, somit ist die Copyright-Diskussion in dieser Topic vollkommen grundlos!
Hallo zusammen,
ich glaube, Pauline sucht das Lochmuster, mit dem mir meine Mama vor ungefähr 50 Jahren einen Pulli gestrickt hat, weil sie selbst vor ungefähr 80 Jahren von meiner Oma so einen bekommen hatte. Meine Oma hat das Muster ca. 1910 im Handarbeitsunterricht gelernt
Es ist ein ururaltes Traditionsmuster, das sich in zahlreichen Musterbüchern finden dürfte, und zwar nicht nur in Deutschland.
ich glaube, Pauline sucht das Lochmuster, mit dem mir meine Mama vor ungefähr 50 Jahren einen Pulli gestrickt hat, weil sie selbst vor ungefähr 80 Jahren von meiner Oma so einen bekommen hatte. Meine Oma hat das Muster ca. 1910 im Handarbeitsunterricht gelernt
Es ist ein ururaltes Traditionsmuster, das sich in zahlreichen Musterbüchern finden dürfte, und zwar nicht nur in Deutschland.
Gruß Hotline
-
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- Registriert: 08.02.2006 20:50
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Leidige Copyright-Diskussion
Ihr braucht doch nur mal in Büchern oder Heften nachzugucken. Überall werdet Ihr im Impressum den Hinweis finden, daß Nachdruck oder Vervielfältigung, auch auszugsweise, ohne vorherige Genehmigung verboten ist.
Ist nun mal so, egal ob privat oder gewerblich.
Die liebe Angelika hat da leider eine falsche Information geliefert. Angelika, vielleicht solltest Du solche rechtlich relevanten Informationen vorher mit Eurer Rechtsabteilung abklären. Sonst könnte ich ja sämtliche Junghans-Anleitungen bedenkenlos in meinem Blog veröffentlichen. Ich bin ja nicht gewerblich, kriege auch kein Geld dafür.
Verkneift Euch doch einfach solche Dinge wie: "Du bekommst eine PN" und schickt sie einfach. Dann kriegt es keiner mit.
Ansonsten würde ich vorschlagen, das Copyright-Thema hiermit zu beenden. Wer's immer noch nicht begriffen hat, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen und der muß dann halt gegebenenfalls auf die harte Tour (sprich Abmahnung) lernen.
Viele Grüße
Tina
Ist nun mal so, egal ob privat oder gewerblich.
Die liebe Angelika hat da leider eine falsche Information geliefert. Angelika, vielleicht solltest Du solche rechtlich relevanten Informationen vorher mit Eurer Rechtsabteilung abklären. Sonst könnte ich ja sämtliche Junghans-Anleitungen bedenkenlos in meinem Blog veröffentlichen. Ich bin ja nicht gewerblich, kriege auch kein Geld dafür.
Verkneift Euch doch einfach solche Dinge wie: "Du bekommst eine PN" und schickt sie einfach. Dann kriegt es keiner mit.
Ansonsten würde ich vorschlagen, das Copyright-Thema hiermit zu beenden. Wer's immer noch nicht begriffen hat, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen und der muß dann halt gegebenenfalls auf die harte Tour (sprich Abmahnung) lernen.
Viele Grüße
Tina
- irishdancer
- Beiträge: 2670
- Registriert: 20.09.2005 09:30
- Wohnort: Mittelfranken
Ein kleines "Schlusswort" zum Thema:
auf der Seite http://bundesrecht.juris.de haben das Bundesministerium der Justiz und die juris GmbH "in einem gemeinsamen Projekt" einen großen Teil des aktuellen Bundesrechts "in ihrer geltenden Fassung" - nicht in der amtlichen Fassung - kostenlos im Internet bereitgestellt (siehe Hinweis auf der Startseite der o. g. Website http://bundesrecht.juris.de/index.html).
Darunter befindet sich auch das "UrhG", das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte".
Interessant ist hier vor allem §53 "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch".
In Absatz 1 heißt es:
Das ist Stand Juni 07. Wer lustig ist, kann sich ja mal durch den kompletten Gesetzestext durchkämpfen. Ist mal ganz interessant...
auf der Seite http://bundesrecht.juris.de haben das Bundesministerium der Justiz und die juris GmbH "in einem gemeinsamen Projekt" einen großen Teil des aktuellen Bundesrechts "in ihrer geltenden Fassung" - nicht in der amtlichen Fassung - kostenlos im Internet bereitgestellt (siehe Hinweis auf der Startseite der o. g. Website http://bundesrecht.juris.de/index.html).
Darunter befindet sich auch das "UrhG", das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte".
Interessant ist hier vor allem §53 "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch".
In Absatz 1 heißt es:
In Absatz 6 heißt es:(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Interessant für Einträge in Blogs und auf Websites ist auch noch §19a:(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
Demzufolge ist sind jegliche Einträge in Blogs und auf Websites nicht als private Nutzung, sondern als Veröffentlichung zu betrachten. Dieses Veröffentlichungsrecht liegt laut §12 aber zunächst einmal bei Urheber.Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Das ist Stand Juni 07. Wer lustig ist, kann sich ja mal durch den kompletten Gesetzestext durchkämpfen. Ist mal ganz interessant...
Viele Grüße, "Eirischdänser" Marion
"Ein Knäuel, sie zu knechten, sie alle zu finden, auf's Sofa zu treiben und an die Nadeln zu binden."
(irishdancer, seeehr frei nach Tolkien)
"Ein Knäuel, sie zu knechten, sie alle zu finden, auf's Sofa zu treiben und an die Nadeln zu binden."
(irishdancer, seeehr frei nach Tolkien)
Ich hatte es auch gleich nachgelesen. Da muss ich auch noch was ergänzen, weil es wichtig ist: Da steht nämlich in § 2 Absatz 1 auch, was geschütze Werke sind, und in Absatz 2, was nicht:
§ 2 Geschützte Werke
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Uralte überlieferte Strickmuster gehören bestimmt nicht dazu.
§ 2 Geschützte Werke
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Uralte überlieferte Strickmuster gehören bestimmt nicht dazu.
Gruß Hotline
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- Beiträge: 1390
- Registriert: 08.02.2006 20:50
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seufz-schon wieder das leidige Thema....
also, als gelernte Fotografin mußte ich mich ja auch mal mit dem Thema befassen... als geistiges Eigentum würde ich bei einer Anleitung Text und Bild ansehen. Also würde ich nicht einfach ein Buch auf den Scanner legen und das per eMail verschicken. Der Autor hat Geld und Mühe investiert, und das sollte man akzeptieren.
Allerdings: Ich glaube kaum, daß ein Strickmuster geistiges Eigentum eines einzigen ist, sondern eher zum "Allgemeingut" gehört. Es geht hier doch nicht um eine Anleitung zu einem ganzen Pulli, sondern nur um ein Muster. Sonst dürfte ich hier nicht mal mehr ..." 1re1li1fallenlassen" schreiben.
also, als gelernte Fotografin mußte ich mich ja auch mal mit dem Thema befassen... als geistiges Eigentum würde ich bei einer Anleitung Text und Bild ansehen. Also würde ich nicht einfach ein Buch auf den Scanner legen und das per eMail verschicken. Der Autor hat Geld und Mühe investiert, und das sollte man akzeptieren.
Allerdings: Ich glaube kaum, daß ein Strickmuster geistiges Eigentum eines einzigen ist, sondern eher zum "Allgemeingut" gehört. Es geht hier doch nicht um eine Anleitung zu einem ganzen Pulli, sondern nur um ein Muster. Sonst dürfte ich hier nicht mal mehr ..." 1re1li1fallenlassen" schreiben.
Nein, nein, Kalinumba, Du hast das schon richtig gesagt: BILD und TEXT! unterliegen dem Urheberrecht.
Aber keiner hat das Urheberrecht auf re und li Maschen - und auf die Umschläge schon gar nicht )
Überlieferte Strickmuster - es ist ja fast alles aus einer Zeit vor uns -- kann man natürlich stricken, selbst aufzeichnen, das gestr. Muster scannen und auf eine Webseite stellen - ihm den "überlieferten" Namen geben oder einen blumigen neuen... (wie es mit den viiiielen "neuen" tollen Mustern aus Amiland passiert ist, die unsre Urgroßmütter sicher schon gestrickt haben) ...
da liegt dann wieder nur das Urheberrecht auf exakt DEM Bild und DEM Text.
Ich hab natürlich auch das Dornröschenmuster - das führe ich immer an auf meiner Seite, auch mit dem Namen ---- aber das, was ich als meine eigenen Worte in Textform und meine geknipsten/gescannten Bilder einstelle, DAS gehört mir ... nachmachen jederzeit erlaubt.
Sonst müßte ich damit ja auch nicht das i-net füttern ... aber "klauen" der Bilder und der Worte ist nicht erlaubt ohne meine Genehmigung.
Und es geht nun mal, wenn man eine Anltg. kopiert und auf eine Webseite setzt - wie hier ins Forum - um urheberrechtlich geschützte Bilder und Texte, ganz vereinfacht gesagt. Wurscht, ob gewerblich oder privat...
sooo schwierig ist das doch nicht.
Grüßle
Liane
Aber keiner hat das Urheberrecht auf re und li Maschen - und auf die Umschläge schon gar nicht )
Überlieferte Strickmuster - es ist ja fast alles aus einer Zeit vor uns -- kann man natürlich stricken, selbst aufzeichnen, das gestr. Muster scannen und auf eine Webseite stellen - ihm den "überlieferten" Namen geben oder einen blumigen neuen... (wie es mit den viiiielen "neuen" tollen Mustern aus Amiland passiert ist, die unsre Urgroßmütter sicher schon gestrickt haben) ...
da liegt dann wieder nur das Urheberrecht auf exakt DEM Bild und DEM Text.
Ich hab natürlich auch das Dornröschenmuster - das führe ich immer an auf meiner Seite, auch mit dem Namen ---- aber das, was ich als meine eigenen Worte in Textform und meine geknipsten/gescannten Bilder einstelle, DAS gehört mir ... nachmachen jederzeit erlaubt.
Sonst müßte ich damit ja auch nicht das i-net füttern ... aber "klauen" der Bilder und der Worte ist nicht erlaubt ohne meine Genehmigung.
Und es geht nun mal, wenn man eine Anltg. kopiert und auf eine Webseite setzt - wie hier ins Forum - um urheberrechtlich geschützte Bilder und Texte, ganz vereinfacht gesagt. Wurscht, ob gewerblich oder privat...
sooo schwierig ist das doch nicht.
Grüßle
Liane