Bei uns im KiGa werden über's ganze Jahr Fotos gemacht. Diese bekommen dann alle Eltern per CD.lizzylein hat geschrieben:dann könntest du eigentlich gegen den fotografen bzw. den veröffentlicher vorgehen wegen verletzung des persönlichkeitsrechts...Caledonia hat geschrieben:Bin ich aber leider nicht. Und unterschrieben hab ich diesbezüglich schon gleich gar nix...Eva hat geschrieben: Normalerweise hätte dich der Fotograf fragen müssen, ob du es gestattest.
in der Schule meiner Tochter wurde der neue Fühlweg eröffnet und da wurden die Eltern vor der Feier gefragt ob die Kinder in der Zeitung abgeleichtet werden dürfen, und man hat noch eine Erlaubnis unterschreiben müssen
wir haben unsere tochter letzte woche im neuen kiga angemeldet und da haben wir auch so ein zweiseitenpamphlet bekommen wegen erlaubnis für fotos und so, ohne so eine unterschrift geht normalerweise gar nix...
Dafür gibt es auch eine Erlaubnis die wir unterschrieben haben. In dieser Erlaubnis heißt es aber ausdrücklich, dass die Fotos nur für den KiGa und die Eltern sind. Veröffentlicht werden dürfen diese Bilder nicht.
Sind sie ja auch nicht. Sagt der KiGa. Das war ja der Fotograf der hiesigen Zeitung.
Bei der KiGa-Aufführung war auch nur die Presse anwesend, weil ein hiesiger Schreinerbetrieb Spielgeräte gestiftet hat.
Im Anschluss an die Aufführung wurden Bilder von Kindern mit den gestifteten Geräten gemacht. Diese Bilder (und damit die Kinder bei denen man damit rechnen mußte, dass sie veröffentlicht wurden - und deren Eltern auch stolz darauf gewesen wären) waren dann aber NICHT in der Zeitung zu sehen. Leider aber eben besagtes Bild mit meinem Sohnemann.
Wenn ich gegen den Fotografen vorgehe, dann bringt das insofern nix, als dass das Bild ja schon veröffentlicht wurde.